Liebe Patientinnen, liebe Patienten

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihnen ein umfassender Versicherungsschutz geboten, jedoch ausschließlich im medizinisch notwendigen Bereich. Diese Basisleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung führen wir natürlich für Sie als Kassen-Leistungen durch.

Sie können mehr für Ihre Gesundheit tun. Nutzen Sie das erweiterte Spektrum der Selbstzahler-Leistungen und bestimmen selbst, was Ihnen zur Erhaltung Ihrer Gesundheit wichtig ist.

Disease-Management-Programme (DMP)

Liebe Patienten und Patientinnen,

wir bieten Disease-Management-Programme (DMP) in unserer Praxis an. Dies sind strukturierte Behandlungsprogramme für Patienten mit chronischen Erkrankungen wie:

  • Diabetes Mellitus
  • Asthma
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)

Das Ziel dieser Programme ist, dass Sie als Patient Ihre Erkrankung in den Griff bekommen und Ihre Lebensqualität erhalten und sogar verbessern!

Es erfolgen in festgelegten Abständen bestimmte Kontrolluntersuchungen, wodurch regelmäßig Werte ermittelt werden. So soll das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen verhindert werden.

Die Teilnahme ist kostenlos und kann jederzeit beendet werden. Für Patienten im DMP ist zur Teilnahme am Programm die Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung erforderlich. Damit willigen sie in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten ein. Von Ihnen wird nur eine aktive Mitarbeit (alle 3 Monate) erwartet, um die Dokumentation richtig ausführen zu können und das Ziel zu erreichen.

Laboruntersuchungen

Blutentnahmen erfolgen täglich. Um Wartezeiten zu verhindern bitten wir, Termine zu vereinbaren.

Telefonische Bestellungen sämtlicher Art:
Rezepte, Überweisungen, etc. Mo, Di, Do 13.00 - 15.00

Sprechstundentermine:
Außer Montagvormittag Termine nur nach telefonischer Vereinbarung, auch in akuten Fällen.

Hausbesuche:
Hausbesuche werden nach Vereinbarung durchgeführt.

So bestellen Sie Rezepte

Mit dem Rezeptformular können Sie Rezepte bei uns bestellen. Diese können jeden Werktag in der Praxis abgeholt werden:
  • Vormittags bestellte Rezepte am Nachmittag ab 15 Uhr.
  • Nachmittags, abends und nachts bestellte Rezepte am nächsten Morgen ab 8 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich uns bekannte Patienten Medikamente für chronische Krankheiten in unserer Praxis bestellen können. Der Grund liegt darin, dass der Arzt gesetzlich verpflichtet ist, sich persönlich von der Notwendigkeit der Verordnung zu überzeugen.

Deshalb können im Internet NICHT bestellt werden:

  • Medikamente für akute Erkrankungen
  • Heilmittel wie Krankengymnastik, Ergotherapie etc.
  • Medikamente, die bei einem anderen Arzt oder im Krankenhaus verordnet wurden und über deren Einsatz bei Ihnen noch kein Gespräch mit uns erfolgt ist.

Bitte beachten Sie:
Auch Krankmeldungen und Krankenhauseinweisungen können nicht online bestellt werden. Wir sind als Ärzte gesetzlich verpflichtet, vor einer Ausstellung der Formulare persönlich mit Ihnen zu sprechen.

So bestellen Sie Überweisungen

Mit dem Überweisungsformular können Sie Überweisungen bei uns bestellen. Diese können jeden Werktag in der Praxis abgeholt werden:
  • Vormittags bestellte Überweisungen am Nachmittag ab 15 Uhr.
  • Nachmittags, abends und nachts bestellte Überweisungen am nächsten Morgen ab 8 Uhr.

Es können ausschließlich nur bekannte Patienten online Überweisungen bestellen. Bitte beachten Sie außerdem, dass nur solche Überweisungen bestellt werden können, über die mit uns bereits ein Gespräch stattgefunden hat. Wir sind verpflichtet uns von der Notwendigkeit der Überweisung zu überzeugen.

Selbstzahler-Leistungen

Die moderne Medizin bietet zahlreiche empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen, sogenannte Selbstzahler-Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind an..

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. Selbstzahler-Leistungen:
Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, die aber im Einzelfall sinnvoll und nützlich sein können, werden als IGeL-Leistungen bezeichnet.Wenn Sie sich für diese Wunschleistungen entscheiden, besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für die IGeL-Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen.

 

Was ist bei der Inanspruchnahme von Selbstzahler-Leistungen zu beachten:
Vor Beginn der Behandlung muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit dem Arzt abgeschlossen werden. 

Für die Inanspruchnahme von Selbstzahler-Leistungen gelten folgende Grundsätze:

1. Aufklärung über Nutzen der Leistungen
Wenn Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie darüber aufgeklärt werden, warum die konkrete Leistung in Ihrem Fall keine vertragsärztliche Leistung ist. Diese Leistungen dürfen nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Weiterhin müssen Sie über den Kostenrahmen informiert werden.

2. Freie Entscheidung
In sachlicher und unaufdringlicher Weise müssen Sie über diese Wunschleistungen informiert, jedoch nicht zur Inanspruchnahme gedrängt werden. Sie sollen frei entscheiden können, ob Sie von dem zusätzlichen Angebot Gebrauch machen wollen.

3. Sie können mehr für Ihre Gesundheit tun.
Nutzen Sie das erweiterte Spektrum der Selbstzahler-Leistungen. Sie bestimmen selbst, was Ihnen zur Erhaltung Ihrer Gesundheit wichtig ist.

Gerne beraten wir Sie und finden heraus, welche Selbstzahler-Leistungen für Sie geeignet sind.

Kassen-Leistungen

Bitte vereinbaren Sie für die hier genannten Leistungen einen gesonderten Termin. 

  • EKG
  • Lungenfunktionsprüfungen
  • 24-Stunden-Blutdruckmessung
  • Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane und der Schilddrüse
  • Vorsorge/Gesundheitsuntersuchung einschließlich Krebsvorsorge für Männer
  • Hautkrebsscreening
  • Jugend-Arbeitsschutzuntersuchungen
  • Jugendgesundheitsuntersuchungen für 12-14-jährige
  • Impfungen